Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Frank Weik, Talstrasse 24, 79102 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „Auftragnehmer"), insbesondere für Kommunikationstraining, Regie-Engagements, Schauspielunterricht und Lehraufträge.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) des Auftragnehers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Art und Umfang der Leistungen sowie das Honorar werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. Reisekosten und Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsbedingungen:
— Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
— 7–13 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
— Weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des vereinbarten Honorars
Der Auftragnehmer ist bei Krankheit oder höherer Gewalt berechtigt, vereinbarte Termine abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Materialien, Konzepte und Inszenierungen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Eine Weitergabe oder Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für den Erfolg eines Trainings oder Coachings (z.B. berufliche Verbesserung, persönliche Weiterentwicklung) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Juni 2026